Wir sind für Sie da!


Wir sind für Sie im Einsatz!
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Soziale Betriebshilfe / Haushaltshilfe

Sie sind krank oder hatten einen Unfall, haben eine Kur beantragt oder stehen kurz vor der Entbindung? Der Betrieb und der Haushalt sollen immer weiterlaufen! Sowohl in der Landwirtschaft als auch im Privathaushalt steht Ihnen jemand zur Verfügung. Qualifizierte Betriebshelfer und Dorfhelferinnen stehen Ihnen bei Haushalt, Stall-, Hof-, oder Feldarbeit, in der Haushaltsführung, Kinderbetreuung oder Betreuung von Angehörigen zur Verfügung.

Die Kosten der Sozialeinsätze werden zum größten Teil von den Krankenkassen und Sozialversicherungsträgern übernommen. Dazu muss vor bzw. zu Beginn des Einsatzes ein Antrag bei den entsprechenden Versicherungen gestellt werden.  Auch das übernehmen wir gerne für Sie.

 

MR Familienhilfe 

Kennen Sie schon die Familienhilfe vom Maschinenring Ilmtal?
Wir erledigen für Sie die Haushaltshilfe z.B. im Falle eines Krankenhausaufenthaltes oder pflegen Ihre Angehörigen im Rahmen der Verhinderungspflege oder Enstlastungspflege.
 

Haushaltshilfe kann z. B. im Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes oder ambulanter Krankheit in Anspruch genommen werden. Diese Leistungen werden von der Krankenkasse, der Rentenversicherung oder vom Sozial- und Jugendamt für 4 Wochen übernommen.

Verhinderungspflege - Pflegebedürftige können für Ihre pflegenden Angehörige Verhinderungspflege beantragen, wenn die Angehörigen aufgrund von Urlaub oder Krankheit verhindert sind. Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung und auf ein jährliches Budget von 1.612 Euro begrenzt. Voraussetzung ist, dass ein Pflegegrad 2,3,4 oder 5 vorliegt und die Pflege seit 6 Monaten besteht.

Entlastungspflege kann bereits ab Pflegegrad 1 in Anspruch genommen werden. Die Pflegekassen übernehmen hier 125,00 € monatlich.

Der Maschinen- und Betriebshilfsring Ilmtal e.V. besitzt die Anerkennung für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45 a Abs. 1 S. 3 SGB XI

Wir sind für Sie im Einsatz!
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Wirtschaftliche Betriebshilfe


Die wirtschaftliche Betriebshilfe umfasst die Bereiche: Aushilfe für die Stallarbeit, Hilfe bei Arbeitsspitzen z.B. während der Erntezeit, Waldarbeit, Maschinenbedienung oder Bauhilfe.

Generelle Bedingungen
Die Nachbarschaftshilfe über den Maschinenring ist an bestimmte Kriterien und Voraussetzungen geknüpft:

  • Diese Hilfe darf nur zwischen landwirtschaftlichen Betrieben bzw. zwischen einem land- und forstwirtschaftlichen Lohnbetrieb und einem landwirtschaftlichen Betrieb erfolgen.
  • Der Geldfluss läuft immer von Betrieb zu Betrieb - nie zum Konto des Betriebshelfers
  • Es darf bis zu 1/3 des Gesamtbetriebseinkommens über die Nachbarschaftshilfe hinzuverdient werden. Werden diese Grenzen überschritten wird der Betriebszweig Nachbarschaftshilfe gewerblich.
unsere Helfer sind für Sie im Einsatz
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Helfer/innen gesucht!
Wir sind immer auf der Suche nach Helfer/innen, um unsere Betriebe und die Familien im ländlichen Raum zu unterstützen.


Haben Sie Fragen? Brauchen Sie Unterstützung? Melden Sie sich bei uns. Wir sind für unsere Mitglieder da!