KULAP- Neuerungen ab 2020

KULAP- Neuerungen ab 2020

KULAP- Neuerungen ab 2020
 

Bitte beachten Sie den Antragszeitraum: 07.01.2020 - 28.02.2020 !

Die überarbeitete Form des  Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) und des Vertragsnaturschutzprogramms (VNP) liegt vor.

Bei der Antragstellung und Förderoptimierung ist Ihnen der Maschinenring gerne behilflich!

Beim KULAP sind ab diesem Jahr bei einigen Maßnahmen Anschlussverpflichtungen (AVP) möglich, ebenso werden Neuverpflichtungen (NVP) bei neuen oder überarbeiteten Maßnahmen angeboten. Eine genaue Übersicht der möglichen Maßnahmen mit der Höhe der Förderung ab 2020 finden Sie online unter:

http://www.stmelf.bayern.de/kulap

Im Folgenden ein kurzer Auszug der KULAP-Programme, welche Ende 2019 ausgelaufen sind, bei denen jedoch eine 3-jährige Anschlussverpflichtung (AVP) möglich ist:

  •  B 25/B26 Emmissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung bei Eigenmechanisierung/ überbetrieblicher Ausbringung:
    • Injektions- und Schleppschuhverfahren
    • Bei Eigenmechanisierung max. 18 m³/GV
    • 48,60 €/ha
  • B30 Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und in sonstigen sensiblen Gebieten
    • 350 €/ha
  • B35 Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten
    • 70 €/ha

Nähre Auskünfte über ergänzende Möglichkeiten erhalten sie in der Geschäftsstelle des Maschinenringes!

 

Neuverpflichtungen (NVP) 2020:

  • - Extensive Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume
        • z. B. (H23 Schnittzeitpunkt 01.07.)   350 €/ha
  • B47 Jährlich wechselnde Blühflächen – einzelflächenbezogen
        • Bei EMZ bis 5000: 600 €/ha

Für Neuverpflichtungen können die Antragsunterlagen und Merkblätter auf der Homepage Landwirtschaftsministeriums unter „Förderwegweiser“ abgerufen werden.

Die ausgefüllten Anträge müssen beim zuständigen AELF abgegeben werden.

Die Anschlussverpflichtungen hingegen sind online unter www.ibalis.bayern.de zu stellen.

Bei der Teilnahme am Vertragsnaturschutzprogramm muss beachtet werden, dass die Beantragung nur in naturschutzfachlich definierten Gebietskulissen (z.B.Wiesenbrütergebiete oder geschützte Landschaftsbestandteile, etc.) möglich ist.

Der Antragszeitraum ist identisch mit dem des KULAP-Programmes, jedoch muss sich der Betriebsleiter von der unteren Naturschutzbehörde beraten lassen.

Für Fragen zu den einzelnen Programmmöglichkeiten steht der Maschinenring gerne zur Verfügung!

 Nach Zustimmung der UNB muß der Antrag beim zuständigen AELF eingereicht werden

 

 



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